Sollten Sie über eine Therapieaufnahme nachgedacht haben oder wünschen Sie nähere Informationen zum Beginn einer Therapie, zögern Sie nicht, telefonischen Kontakt mit mir aufzunehmen oder mir einen Anmeldebogen auf postalischem Wege zuzuschicken. 

Nachdem Sie mir auf meinen Anrufbeantworter gesprochen haben, rufe ich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Das Gleiche passiert, wenn ich einen Anmeldebogen von Ihnen 
in meinem Postfach erhalte.

Den Anmeldebogen erhalten Sie hier.

Diesen senden Sie dann ausgefüllt und unterschrieben an meine Praxis unter der Postadresse: 


Dipl.-Psych. A. Kozlowski 

- Anmeldebogen - 

Friedrich-Engels-Allee 223 

42285 Wuppertal 


Telefonisch können Sie mich erreichen unter der Telefonnummer: 

0202 / 479 62 12

Im Falle eines freien Gesprächstermins vereinbare ich im weiteren Fortlauf gerne eine persönliche Sprechstunde mit Ihnen.

Was ist eine psychotherapeutische Sprechstunde?

Jeder approbierte niedergelassene Psychotherapeut verpflichtet sich nach der Psychotherapie-Richtlinie (vom April 2017) automatisch, die sog. "Psychotherapeutische
Sprechstunde" anzubieten.

Das bedeutet, dass jeder Therapie-Interessent die Möglichkeit erhält, bis zu maximal drei 50-minütige Sprechstunden zu Beginn einer Therapie in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Ihnen mit Vergabe dieser Sprechstunden nachfolgend ein dauerhafter Psychotherapie-Platz zugesichert wird. 

Ziel der Sprechstunden ist es zunächst, eine diagnostische Abklärung Ihrer Symptomatik vorzunehmen als auch abzuklären, inwiefern es sich bei dieser um eine behandlungswürdige psychische Erkrankung handelt. Sie erhalten erste Informationen zu den Rahmenbedingungen und zu dem Ablauf einer Psychotherapie. 

Nach Wahrnehmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie entweder eine Therapie bei mir beginnen, insofern ein Therapieplatz zur Verfügung steht, auf meine Warteliste gesetzt werden oder sich auch anderweitig nach einem anderen Psychotherapeuten umschauen.

Wobei handelt es sich bei einer Probatorik?

Bevor ich einen Therapieantrag auf eine Kurzeit- oder Langzeittherapie bei Ihrer Krankenkasse für Sie stelle (oder wir auch privat miteinander weiterarbeiten), beginnen bis zu vier probatorische Sitzungen, in denen wir uns beide kennenlernen und eine erste Patienten-Therapeutin-Beziehung aufbauen können. Dies geschieht nach einer dauerhaften 
Aufnahme in meine Praxis.

Inhaltlich folgt die Probatorik bei mir einem strukturierten Aufbau, innerhalb dessen ich bereits wesentliche Aspekte mit Ihnen erarbeite, wie z.B. Ihre biografischen Erfahrungen und Ihre Wünsche sowie Ziele für die Therapie. Und natürlich ermöglicht es diese erste Zeit auch, uns gegenseitig kennenzulernen und abzuschätzen, ob eine gemeinsame Arbeit sinnhaft erscheint. Dabei achte ich zeitgleich stets auf Ihr eigenes Tempo, Ihre Bedürfnisse und Wünsche und passe mein Vorgehen stets individuell auf Sie an. Gemeinsam erstellen wir einen passenden Therapieplan für Sie. Das Vorgehen wird Ihnen transparent vermittelt.

Welche Formen einer verhaltenstherapeutischen Psychotherapie lassen sich unterscheiden?

Nach Beendigung der probatorischen Stunden und Erstellung eines ersten Therapieplans habe ich die Möglichkeit, eine Kurzzeit- oder eine Langzeittherapie, je nach voraussichtlich erforderlichem Therapieumfang, anzuvisieren. 

Auch Akuttherapien mit sofortigem Beginn sind denkbar.

Was ist eine Kurzzeittherapie?


Eine Kurzzeittherapie umfasst zwei Mal 12 Sitzungen, die beide getrennt voneinander bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden müssen, bevor wir mit der Therapie beginnen. 

Eine Sitzung beträgt stets 50 Minuten, wobei auch Doppelsitzungen bei Bedarf geplant werden können. 

Eine Psychotherapie erfolgt i.d.R. einem regelmäßigen Ablauf, der je nach Bedarf und Therapiefortschritt und –phase individuell angepasst werden kann.

Was ist eine Langzeittherapie?

 
Beantragen wir aus therapeutischen Gründen dagegen sofort eine Langzeittherapie, stehen Ihnen bis zu 60 Sitzungen zur Verfügung. Die Bewilligung einer Langzeittherapie erfolgt nur in bestimmten medizinischen Fällen und sie ist gutachterpflichtig. 

Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die meisten Befindensverbesserungen bereits im Rahmen einer ersten Kurzzeittherapie erfolgen. 
 
Für den Fall eines Verlängerungsbedarfs nach einer abgeschlossenen Kurzzeittherapie steht darüber hinaus noch die Möglichkeit einer Umwandlung in eine Langzeittherapie offen, die dann ebenso gutachterpflichtig wird. 
 
In ausgesprochen seltenen Fällen kann es nach Beendigung einer Langzeittherapie zu einer zeitlich begrenzten Fortführung weiterer Stunden kommen. 

Welche Voraussetzungen können als günstig für den Beginn einer Psychotherapie erachtet werden?

Auf persönlicher Seite sollten Sie einen eigenen Therapiewunsch mit entsprechender Motivation zur regelmäßigen Teilnahme mitbringen. Eine zuverlässige und regelmäßige Teilnahme an unseren Sitzungen ist Voraussetzung für ein gemeinsames und professionelles Arbeitsbündnis.

Neben der Bereitschaft zum Mitmachen ist es wichtig, eine Bereitschaft zur eigenen Veränderung aufzuweisen.

Eine Teilnahme an meiner Psychotherapie gewährt keine Veränderung Ihres Erlebens und Verhaltens, insofern Sie nicht selber an dieser Veränderung –mit meiner Unterstützung- arbeiten.

Aus der Psychotherapie-Forschung wissen wir, dass der größte Teil Ihrer eigenen Veränderung und persönlichen Entwicklung jeweils zwischen den Psychotherapie-Sitzungen stattfindet. Also genau dann, wenn es im Alltag darauf ankommt, dass Sie unser 
Besprochenes aktiv umsetzen!

Auf diesem Wege begleite ich Sie gern!