Gesetzliche und private Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie zu übernehmen. Für Inanspruchnahme der Krankenkasse ist eine vorherige Kostenzusage erforderlich. Das genauere Vorgehen wird Ihnen im Rahmen meiner Sitzungen erörtert.

Die Finanzierung Ihrer Psychotherapie ist bei mir auf dem Hintergrund 
folgender Kostenmodelle für Sie denkbar:

1. Modell:

Behandlungskostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung: 

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn der Psychotherapeut als Vertragsbehandler zugelassen ist. Als Inhaberin meiner Praxis erfülle ich diese Voraussetzung. 

In diesem Fall reicht die Vorlage der Krankenversicherungskarte zu Beginn des Quartals. Zunächst übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für bis zu 3 psychotherapeutische Sprechstunden sowie für bis zu 4 probatorische Sitzungen. 

Die Kostenübernahme für weitere Sitzungen erfolgt nach Beantragung der Psychotherapie und Genehmigung 
durch die Krankenversicherung.

2. Modell:

Versicherte privater Krankenversicherung:


Bei Mitgliedern der Privaten Krankenversicherung / Beihilfeberechtigten bestehen unterschiedliche Leistungsbedingungen, die im Einzelfall mit Ihrer Krankenversicherung / Beihilfestelle abzuklären sind. 

Selbstverständlich bin ich Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

3. Modell:

Leistungen, die nicht im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen liegen, z.B. Beratung und Coaching / Selbstzahler: 

Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen, können aber gegebenenfalls auch als berufsbedingte Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. 

Mein Honorar richtet sich hier nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Ausfallhonorar:

Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 3 Werktage früher) berechne ich Ihnen ein Ausfallhonorar, da mir ein Verdienstausfall entsteht, der nicht von der Krankenversicherung übernommen wird. Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und ist mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt. 

Daher bitte ich Sie, Ihre Termine bei mir gut abzugleichen und zu überprüfen, ob Sie an meinen Sitzungen regelmäßig teilnehmen können, bevor wir diese verbindlich festsetzen. Die Aufnahme einer Psychotherapie sollte nur dann erfolgen, wenn Sie auch zeitlich bereit dazu sind. 

Im Falle einer Erkrankung ist selbstverständlich auch eine kurzfristige Absage bzw. Terminverschiebung möglich. Dazu sprechen Sie mir bitte auf den Anrufbeantworter. Darüber hinaus besteht bei kurzfristigen Krankheitsfällen auch die Möglichkeit, eine Videosprechstunde (online über ein zertifiziertes Videoprogramm, welches ich bereit stelle) abzuhalten.

Egal in welches Kostenmodell Sie fallen- die Formalitäten und Anträge hierfür erledigen wir gemeinsam! 

 
Grundsätzlich haben Sie aber auch immer die Möglichkeit, alle anfallenden Kosten (unabhängig Ihres Versichertenstatus) selbst zu tragen. Auch in diesem Fall richte ich mich in meiner Abrechnung dann nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). 

Die Formalitäten fallen in diesem Fall größtenteils für Sie weg.

 

Kostenerstattung: 

Es ist allgemein bekannt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht genügend Vertragsbehandler zur Verfügung stellt, um den stetig wachsenden Bedarf nach Psychotherapie zu decken. Es gibt eine große Zahl hochqualifiziert ausgebildeter und approbierter Psychotherapeuten, denen die Zulassung als Vertragsbehandler verwehrt bleibt.

Meine tägliche Erfahrung zeigt, dass Vertragsbehandler die Versorgung bei weitem nicht sicherstellen können, was daher oftmals zu Wartelisten mit mehr als 6 Monaten bis zu 1,5 Jahren Wartezeit führt. Für den Fall, dass eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich ist, jedoch nicht zeitnah von einem Vertragsbehandler angeboten werden kann, hat der Gesetzgeber nach §13,2 SGB5 das Kostenerstattungsverfahren vorgesehen. In diesem Fall müsste von Ihnen direkt bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden.

Bitte beachten Sie aber, dass in meiner Praxis nicht auf Basis einer Kostenerstattung gearbeitet wird.